Das öffentliche Entwässerungssystem der Städtentwässerung Kaiserslautern AöR wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben. Zudem werden Leistungsfähigkeit und Abflussvermögen der Misch- und Regenwasserkanäle nach gesetzlich vorgegeben Regenintensitäten berechnet. Allerdings können die tatsächlich auftretenden Regenereignisse deutlich höher ausfallen. Sintflutartige Regenfälle, aber auch Kanalreinigungsarbeiten oder Störungen im Netz, können Gründe für steigende Wasserspiegel in der öffentlichen Kanalisation oder dem Grundstücksanschlusskanal sein.
Damit es nicht zu Überflutungen innerhalb des Gebäudes kommt, hat sich jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau zu schützen. Als Rückstauebene gilt die Straßenhöhe an der Anschlussstelle zuzüglich 20 cm (Allgemeine Entwässerungssatzung der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR § 11 (2)).
In der DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ wird ausführlich auf den Rückstauschutz eingegangen. Ergänzend dazu gilt die DIN 1986-Teil 100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 12056“:
Weitere Informationen zum Thema Rückstausicherung erhalten Sie in unserem Informationsfilm "Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung - Rückstausicherung und Überflutungsschutz"(100MB) oder 70MB.
Häufige Fragen zum Rückstauschutz beantworten wir hier, eine Gefährdungseinschätzung kann mit Hilfe einer Checkliste erfolgen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Rückstauschutz haben, bei der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR erhalten Sie kompetent und unabhängig eine Erstberatung.
Ansonsten wenden Sie sich an einen Architekten, beratenden Ingenieur oder erfahrenen Handwerksbetrieb.
0631 / 37 23 0