Ein Indirekteinleiter ist ein Abwasserproduzent, der seine Abwässer über die Kanalisation und die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage „indirekt“, z.B. über die öffentliche Kanalisation, in ein Gewässer einleitet.
Somit zählen zu den Indirekteinleitern neben Privathaushalten, bei denen regelmäßig von unkritischen Abwassereinleitungen ausgegangen wird, insbesondere Gewerbe- und Industriebetriebe, Zahnärzte, Gaststätten und Tankstellen. Diese führen ihre ggf. kritisch belasteten Abwässer über die Kanalisation und öffentliche Abwasseranlage einem Gewässer zu.
Die Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR führt, als Betreiber der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage, ein Indirekteinleiterkataster. Dies ist ein Verzeichnis, das erforderliche Informationen über die Einleiter und deren spezifisch anfallendes Abwasser enthält, um einen ordnungsgemäßen Betrieb von Kanalnetz und Abwasseranlage zu gewährleisten.
Die Erhebung von Gewerbe- und Industriebetrieben zur Erfassung im Indirekteinleiterkataster erfolgt mittels eines Erhebungsbogens.
Je nach Art/Menge des Abwassers aus Gewerbe und Industrie wird der Betrieb einer Überwachungsklasse zugeteilt und von unserem Abwasserlabor nach Vorgaben der Entwässerungssatzung beprobt.
Je höher die Schmutzfracht im Abwasser ist, desto höher ist der Reinigungsaufwand. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit erhebt die Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR ab einem bestimmten Verschmutzungsgrad daher eine Zusatzgebühr, den Starkverschmutzerzuschlag (SVZ). Wenn das eingeleitete Abwasser im Verschmutzungsgrad um mehr als Doppelte vom häuslichen Schmutzwasser erreicht, wird dieser Zuschlag zusätzlich zu den Entsorgungsgebühren erhoben.
Die Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags ist in §17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung beschrieben.
Je nach Qualität des gewerblich anfallenden Abwassers kann eine Vorreinigung oder eigene Abwasserreinigung durch den Gewerbebetrieb erforderlich werden.
0631 / 37 23 0